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Pharma- und Apothekenrecht sowie Medizinrecht in Wien

Das Medizinrecht umfasst mehrere Rechtsbereiche. So regelt es einerseits das Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt sowie die Rechtsbeziehungen von Ärzten untereinander. Es ist ein sehr komplexer und umfassender Themenbereich.

Wir beraten und unterstützen Sie bei Behandlungsfehlern, bei nicht erfolgter Aufklärung zu Behandlungen oder Operationen sowie bei fehlerhaft erfolgten Operationen oder Therapien (auch in der Nachversorgung).

Weiters ist es ein Schwerpunkt der Kanzlei umfassend zu den regulatorischen Rahmenbedingungen im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht zu beraten.

Beratungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Übernahme von Apotheken und beabsichtigten Nachfolgeregelungen. Denn im Alltag einer Apotheke kann es zu einer Vielzahl von Problemen kommen. So kann es beispielsweise zu Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Pächtern, aber auch mit Mitarbeitern kommen, wo das Fachwissen in den Bereichen Miet- und Pachtrecht bzw. Arbeitsrecht gefragt ist. Auch bei Fragen hinsichtlich der Gründung einer Versand-Apotheke oder bei Abrechnungsproblemen mit Leistungsträgern oder pharmazeutischen Unternehmen vertreten wir Ihre Interessen.

Die Gründung von ärztlichen Gruppenpraxen sowie die daraus resultierende gesellschaftsrechtliche wie auch standesrechtliche Beratung gehört ebenfalls zum Schwerpunkt der Kanzlei.

Themen, denen besondere Bedeutung zukommt:

  • Kauf und Übernahme von Apotheken
  • Arzthaftungsrecht
  • Pharma- und Medizinrecht